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   LSG Niedersachsen-Bremen, 25.09.2017 - L 13 AS 209/17 WA   

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https://dejure.org/2017,95801
LSG Niedersachsen-Bremen, 25.09.2017 - L 13 AS 209/17 WA (https://dejure.org/2017,95801)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 25.09.2017 - L 13 AS 209/17 WA (https://dejure.org/2017,95801)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 25. September 2017 - L 13 AS 209/17 WA (https://dejure.org/2017,95801)
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  • BSG, 10.07.2013 - B 5 R 185/13 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - mangelnde Prozessfähigkeit einer betreuten Person

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 25.09.2017 - L 13 AS 209/17
    Denn zum Zeitpunkt der Berufungsrücknahme war für die Klägerin für den Aufgabenkreis Rechts-/Antrags- und Behördenangelegenheiten eine Betreuung mit Einwilligungsvorbehalt angeordnet, so dass sie ab dem 18. Dezember 2014 nicht mehr prozessfähig im Sinne von § 71 SGG gewesen ist und von ihrem Betreuer im gerichtlichen Verfahren vertreten werden musste (vgl. B. Schmidt in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 12. Aufl. 2017, § 71 Rn. 4, vgl. für einen Fall der Betreuung ohne Einwilligungsvorbehalt: BSG, Beschluss vom 10. Juli 2013 - B 5 R 185/13 B, juris Rn.3).
  • BSG, 20.12.1995 - 6 RKa 18/95

    Erledigung der Hauptsache durch Abgabe einer einseitigen Erledigungserklärung -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 25.09.2017 - L 13 AS 209/17
    Eine Ausnahme besteht allein dann, wenn die Voraussetzungen für eine Wiederaufnahme des Verfahrens gem. § 179 Sozialgerichtsgesetz (SGG) i.V.m. §§ 578 bis 591 Zivilprozessordnung (ZPO) vorliegen (BSG, Urteil vom 20.12.1995 - 6 RKa 18/95 - m.w.N.).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 16.11.2009 - L 20 SO 31/09

    Sozialhilfe

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 25.09.2017 - L 13 AS 209/17
    Denn auf Prozesshandlungen - wie die vom Betreuer der Klägerin erklärte Berufungsrücknahme - findet das Genehmigungserfordernis von vornherein keine Anwendung (LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 16. November 2009 - L 20 SO 31/09 - juris Rn.17 m.w.N.).
  • BGH, 27.05.1981 - IVb ZR 589/80

    Widerruf und Anfechtung eines prozessualen Anerkenntnisses

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 25.09.2017 - L 13 AS 209/17
    Denn das Prozessrecht will die Verfahrenslage weitgehend vor Unsicherheit schützen und lässt deshalb einen Widerruf oder eine Anfechtung derartiger Prozesserklärungen nur in Ausnahmefällen zu (BGH, Urteil vom 27.05.1981 - IVb ZR 589/80).
  • BVerwG, 12.11.1993 - 2 B 151.93

    Streit über Wirksamkeit von Erledigungserklärungen - Antrag auf Fortsetzung des

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 25.09.2017 - L 13 AS 209/17
    Ist demnach prozessual durch Endurteil zu entscheiden, so folgt daraus, dass bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 153 Abs. 4 SGG die Entscheidung des Berufungsgerichts, dass der Rechtsstreit beendet ist, auch durch Beschluss erfolgen kann; denn dieser Beschluss kommt einer Zurückweisung der Berufung gleich (vgl. Keller in a.a.O., § 156 Rn. 6, § 153 Rn. 14; Bundesverwaltungsgericht [BVerwG], Beschluss vom 12. November 1993 - 2 B 151/93 - juris Rn. 2).
  • BSG, 17.05.1966 - 7 RAr 7/66
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 25.09.2017 - L 13 AS 209/17
    Derartige prozessgestaltende Erklärungen (als ein Verhalten, dessen Voraussetzungen und Wirkungen vom Prozessrecht geregelt werden, vgl. Keller, a.a.O., vor § 60 Rn. 10) binden vielmehr das Gericht und die Beteiligten; das gilt selbst dann, wenn der Rechtsstreit materiell-rechtlich nicht erledigt wurde (Bundessozialgericht [BSG], Urteil vom 17.05.1966 - 7 RAr 7/66).
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